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   OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2022 - 5 MB 22/22   

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https://dejure.org/2022,42652
OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2022 - 5 MB 22/22 (https://dejure.org/2022,42652)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.10.2022 - 5 MB 22/22 (https://dejure.org/2022,42652)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 5 MB 22/22 (https://dejure.org/2022,42652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - medizinisch-psychologischen Gutachtens über sichere Fahrzeugführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 6 S. 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung infolge der Einnahme von Cannabis; Verwendung des Ausdrucks "sicher führen (kann)" in der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Oldenburg, 26.02.2020 - 7 B 392/20

    Anordnung MPU; Cannabis; gelegentlicher Konsum; Gutachtenfrage; Trennungsvermögen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2022 - 5 MB 22/22
    Die Verwendung des Ausdrucks sicher führen (kann) in der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht zu beanstanden (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 4. Juni 2020 16 B 672/20 , juris Rn. 10; entgegen VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Februar 2020 7 B 392/20 , juris Rn. 4 ff.).

    Die erste der beiden Fragen stellt zutreffend den Anlass für die Begutachtung heraus und verknüpft ihn mit der Aufforderung, die daraus resultierenden behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu klären (vgl. zu dieser Art der Fragestellung im Ergebnis auch OVG Münster, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 -, juris Rn. 10; a.A. VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 7 B 392/20 -, juris Rn. 4 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 B 672/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des von der Behörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2022 - 5 MB 22/22
    Die Verwendung des Ausdrucks sicher führen (kann) in der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht zu beanstanden (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 4. Juni 2020 16 B 672/20 , juris Rn. 10; entgegen VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Februar 2020 7 B 392/20 , juris Rn. 4 ff.).

    Die erste der beiden Fragen stellt zutreffend den Anlass für die Begutachtung heraus und verknüpft ihn mit der Aufforderung, die daraus resultierenden behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu klären (vgl. zu dieser Art der Fragestellung im Ergebnis auch OVG Münster, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 -, juris Rn. 10; a.A. VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 7 B 392/20 -, juris Rn. 4 ff.).

  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2022 - 5 MB 22/22
    Der Betroffene soll durch die Angaben in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens in die Lage versetzt werden, sich innerhalb der für die Vorlage des Gutachtens gesetzten Frist ein Urteil darüber zu bilden, ob die Aufforderung zu dessen Beibringung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urteil vom 7. April 2022 - 3 C 9.21 -, juris Rn. 20).
  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Die gegenteilige Ansicht (OVG SH, B.v. 4.5.2023 - 16 B 1271/22 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 26.10.2022 - 5 MB 22/22 - juris Rn. 26; Anschluss an OVG NW, B.v. 4.6.2020 - 16 B 672/20, juris Rn. 10, dort ohne nähere Begründung), wonach die Verwendung des Ausdrucks "sicher führen (kann)" in der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht zu beanstanden sei, wird nicht geteilt.

    Das Erfordernis, auf die Ermittlung der korrekten Fragestellung im Wege der Auslegung, im Zusammenhang mit den Tatsachen, die zu Eignungszweifeln Anlass geben oder der Verknüpfung der beiden gestellten Fragen miteinander, zurückzugreifen (so OVG SH, B.v. 26.10.2022 - 5 MB 22/22 - juris Rdn. 26, 28; OVG NW, B.v. 4.5.2023 - 16 B 1271/22 - juris Rn. 22) ist zwar denkbar, aber keinesfalls wünschenswert, zumal sich die Fragestellung an den Gutachter wendet, der auch ohne Auslegungs- und Nachforschungsbedarf oder Kenntnis der neuesten Rechtsprechung die Fragestellung verstehen sollte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 16 B 1271/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Ungeeignetheit

    vgl. Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 5 MB 22/22 -, juris, Rn. 24 ff.
  • VG Bremen, 07.09.2023 - 5 V 1782/23

    Fahrerlaubnisentziehung - Nichtvorlage medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 04.05.2023 - 16 B 1271/22 -, juris Rn. 11 ff.; vgl. auch: OVG SH, Beschl. v. 26.10.2022 - 5 MB 22/22 -, juris Rn. 25 ff.; a.A. die von dem Antragsteller zitierten und im Verwaltungsverfahren vorgelegten Entscheidungen des VG Freiburg, Beschl. v. 27.03.2023 - 2 K 2933/22 - VG Köln, Beschl. v. 23.11.2022 - 6 L 1743/22 - sowie auch: VG Oldenburg, Beschl. v. 26.02.2020 - 7 B 392/20 -, juris Rn. 4) zu einer identischen Fragestellung an.
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